Systemgastronomie
Wir sind als Steuerberater seit Jahrzehnten auf die klassische Steuerberatung, die Konzeptionsberatung sowie die betriebswirtschaftliche Beratung von Systemgastronomiebetrieben bekannter Franchisegeber spezialisiert.
Durch die Kenntnis der jeweiligen Systemgastronomiestrukturen sind uns deren Bedürfnisse bekannt, sodass wir unsere Arbeitsweise und Beratung hierauf abstellen können.
Die Einbindung entsprechender Datensätze der Mandanten in unsere Systeme ist hierbei selbstverständlich.
- Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen für Systemgastronomen und Filialstrukturen
- Unterstützung beim Controlling
- Berücksichtigung der zeitlichen Vorgaben im Rahmen der Franchisestrukturen
- Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen sowie das Führen von Korrespondenz mit den Finanzämtern und die Einlegung von Rechtsbehelfen
- Steuerplanungs-, Steuerlenkungs- und Gestaltungsberatung im nationalen wie internationalen Recht
- Gestaltung von Unternehmens(kauf)verträgen, Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Anstellungs- und sonstigen Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten bzw. dem Aspekt der Steuerbelastungsminimierung
- Wahl der Unternehmensrechtsform, Unternehmenszusammenschlüsse
- Steuergestaltungsberatung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Beratung bei Fragen des Zoll- und Abgabenrechts
- steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Investitions- und Finanzierungsentscheidungen (Leasing, Factoring, Derivate)
- betriebswirtschaftliche Beratung in Fragen der Fremdkapitalfinanzierung unter Berücksichtigung staatlicher Investitionsförderprogramme und Subventionsmöglichkeiten