Rechtsanwalt für Datenschutzrecht
Der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle für sämtliche Betroffenen, sowohl Unternehmer als auch Verbraucher.
Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wurden umfangreiche neue Pflichten für die Verarbeiter von Daten eingeführt, gerade auch für Kleinbetriebe und Einzelunternehmern. Im Gegensatz zur alten Rechtslage vor dem 25.05.2018 sind nunmehr insbesondere zahlreiche Dokumentations- und Informationspflichten entstanden. Diese gelten beispielsweise bereits, wenn personenbezogene Daten über eine Internetpräsenz erhoben werden.
Auf der anderen Seite haben sich für die Betroffenen der Datenverarbeitung zahlreiche neue Rechte ergeben, um den Umgang mit eigenen Daten besser steuern und kontrollieren zu können.
Da in Deutschland Datenschutz Ländersache ist, finden neben der EU-Datenschutzgrundverordnung auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Landesdatenschutzgesetze (LDSG) Anwendung.